Flugordnung
Flugordnung zur Benutzung von allen Geländen der Berchtesgadener Drachenflieger
· Beim Landeplatz Bodner handelt es sich um einen reinen Hängegleiterlandeplatz. Das Landen und das Groundhandling mit dem Gleitschirm ist dort nicht gestattet.
· Alle Landeplätze sind zwingend vor deren Benutzung durch den Piloten in Augenschein zu nehmen, da diese auch landwirtschaftlich und für Veranstaltungen genutzt werden.
· Weiter hat sich jeder Pilot vor einem Flug am Jenner über eventuelle Gegebenheiten am Landeplatz auf der Homepage der Berchtesgadener Drachenflieger zu informieren (www.berchtesgadener-drachenflieger.de).
· Bei landwirtschaftlicher Nutzung der Landeplätze sind diese gesperrt. (Unter landwirtschaftliche Nutzung fällt unter anderem: Weidevieh, Zäune, hohes Gras, Arbeiten mit landwirtschaftlichen Geräten,…)
· Nach dem Start von der Rampe am Jenner ist nach rechts (Osten) von der Jennerbahn weg abzudrehen.
· Es sind die Adlerinfotafeln an der Jennerbahntalstation zu beachten.
· Die Flugbetriebsordnung (FBO) des Deutschen Hängegleiterverbandes gilt uneingeschränkt.
Die Vorstandschaft
Adlerschutz - Bitte in jedem Fall die aktuellen Flugverbotszonen beachten!
Übersichtskarte zum Ansehen auf LUFTSPORTLER UND STEINADLERSCHUTZ des Nationalparks Berchtesgaden